AGB der Kochbar Berlin

§ 1 Geltungsbereich der AGB

§ 2 Vertragsschluss

§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

§ 4 Zahlung

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

§ 6 Rücktritt durch den Veranstalter – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen

Gründen

§ 7 Ausfall

§ 8 Haftung

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

§ 10 Schlussbestimmungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH DER AGB

Die Buchung von Leistungen/Veranstaltungen in der KochBar Berlin (im folgenden Veranstalter

genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Kochkurs/Event) bzw. Buchung,

welche schriftlich, mündlich, telefonisch oder über das Internet erfolgen kann, bietet/en der/die

Teilnehmer, Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen

Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Kauf

oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Nach Anmeldung erhalten Sie vom

Veranstalter eine Rechnung, die per Internet oder Post verschickt wird. Nach Zahlungseingang auf

dem Konto des Veranstalters erhalten Sie eine verbindliche Anmeldebestätigung.

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf

Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen.

Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Sollte der Teilnehmer

7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Kurses/Events keine

Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit dem Veranstalter in

Verbindung zu setzen.

3. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem

Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme

§ 3 LEISTUNGEN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN, PREISE

1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der

Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details

und Erläuterungen.

2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch

den Veranstalter verbindlich.

3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach

Vertragsschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet,

den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu

setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten,

sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt

unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die

Uhrzeit (Beginn und Ende des Kurses/Veranstaltung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus

Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung

zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.

4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro. Es sei denn, im zugrunde liegenden Vertrag

wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§ 4 ZAHLUNG

1. Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung (Kochkurs/Event) ist die Zahlung sofort

fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

3. Für die Reservierung kann von der KochBar Berlin bei Vertragsabschluß oder danach eine

angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der

Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener aber angeforderter Leistungen sind

nicht möglich.

2. Wird der Preis innerhalb gesetzter Frist nicht bezahlt, so gilt die Anmeldung als nicht erfolgt.

§ 5 RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER, UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER

1. Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom

Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter

Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der

Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter unter

Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige

Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

Bei Veranstaltung gilt gebucht ist gebucht und nur im gegenseitigen Einvernehmen zu stornieren.

Bei Kochkursen gilt:

Ab Zugang der Buchung bzw. Bestätigung bis 1 Woche vor Beginn, sowie bei Nichterscheinen /

Nichtantritt: 100 %

bis 20 Tagen vor Beginn: 50 %

bis 4 Wochen vor Beginn: 0 %.

3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine

oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall

ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

4. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm

entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu

berechnen.

5. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins und des Ortes

§ 6 RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER - AUFHEBUNG D

1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten

Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es

wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B.

vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl).

b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung

(Kochkurs/Events) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der

Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt des Veranstalters später als ein Tag vor Beginn ist nicht zulässig.

2. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht

zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen

überschritten wird.

3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1-2 durch den Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den

Teilnehmer zurückgezahlt.

4. Wird das Event nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von

Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar

erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für

bereits erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die

Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu

erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle

Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.

5. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die

Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maß

vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen

Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt.

Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis; der

Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der

§ 7 AUSFALL

Sofern bei einer Veranstaltung bzw. Kochkurs eine bestimmte technische Einrichtung,

Veranstaltungsort oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung

gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder Person am

Veranstaltungstag nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die

Durchführung des Events, auch kurzfristig, abzusagen bzw. wenn möglich durch einen

gleichwertigen Ersatz zu ersetzen.

Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis unbar an die Teilnehmer zurückgezahlt.

§ 8 HAFTUNG

1. Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf

Vorsatz und große Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von

Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter

Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen

Veranstaltungspreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von

Nebenpflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

3. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für

Ansprüche wegen unerlaubter Handlung

vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge

der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.

5. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die

persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des

Veranstalters.

6. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kursteilnehmer verzichtet gegenüber der KochBar

und deren Mitarbeitern bzw. Beauftragten, auf sämtliche Ersatzansprüche, die im Zusammenhang

mit dem Kochkurs und dem Zugang zu den entsprechenden Räumen und Anlagen entstehen

können, es sei denn das Schaden stiftende Ereignis wurde von der KochBar oder einem der

Mitarbeiter oder Beauftragten grob fahrlässig verschuldet.

7. Schäden, die der Teilnehmer in der Kochschule verursacht, müssen von diesem ersetzt werden.

Bucht ein Teilnehmer für andere Teilnehmer (z.B. Komplettbuchung einer Firma, Geburtstagsfeier

o. ä.), so haftet er für seine Gäste.

4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger Garantiehaftung finden die

Hinweis – Herzschrittmacher:

Bei aktivierter Induktions-Kochstelle wird in nächster Umgebung ein elektromagnetisches

Feld aufgebaut. Unter Umständen kann es zu Beeinträchtigungen des Herzschrittmachers

kommen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den Hersteller des Schrittmachers oder

an Ihren Arzt. Wir haften nicht für Schäden wie Verletzungen, Diebstahl, Unfälle (eigene

oder durch Dritte verschuldet) oder allergische Reaktionen, die aus der Teilnahme an

einem Kochkurs erwachsen können.

§ 9 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschließlich

deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

2. Sitz des Gerichtsstandes ist Berlin.

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem

Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie

sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des

Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten

werden entsprechend dem BDSG geschützt

1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit

besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines

Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf eine

pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag

(Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird vom Veranstalter an den

Teilnehmer unbar ausgezahlt.

6. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der

Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

an der Veranstaltung erfüllen.

4. Der Besteller von Veranstaltungen / Teamevents hat der KochBar Berlin die endgültige

Personenzahl bis spätestens 6 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine

sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

5. Der Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern

zusätzlich bestellten Speisen und Getränke.