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AGB

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AGB der Kochbar Berlin

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§ 1 Geltungsbereich der AGB

§ 2 Vertragsschluss

§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

§ 4 Zahlung

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

§ 6 Rücktritt durch den Veranstalter – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen

§ 7 Ausfall

§ 8 Ausschluss von Veranstaltungen

§ 9 Haftung

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

§ 11 Schlussbestimmungen

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH DER AGB
 

Die Buchung von Leistungen/Veranstaltungen in der Kochbar Berlin erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

 

Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Kochkurs/Event) bzw. Buchung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch oder über das Internet erfolgen kann, bietet/en der/die Teilnehmer, Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Kaufs oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Nach Anmeldung erhalten Sie vom Veranstalter eine Rechnung, die per Internet oder Post verschickt wird. Nach Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters erhalten Sie eine verbindliche Anmeldebestätigung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Kurses/Events keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme

 

§ 3 LEISTUNGEN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN, PREISE

 

Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Kurses/Veranstaltung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro. Es sei denn, im zugrunde liegenden Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

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§ 4 ZAHLUNG

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Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung (Kochkurs/Event) ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Für die Reservierung kann von der Kochbar Berlin bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener, aber angeforderter Leistungen sind nicht möglich. Wird der Preis innerhalb gesetzter Frist nicht bezahlt, so gilt die Anmeldung als nicht erfolgt.

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§ 5 RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER, UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER

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Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzteilnehmer stellen. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:


Bei Veranstaltung gilt gebucht ist gebucht und nur im gegenseitigen Einvernehmen zu stornieren.

Bei Kochkursen gilt: Ab Zugang der Buchung bzw. Bestätigung bis 1 Woche vor Beginn, sowie bei Nichterscheinen /Nichtantritt: 100 % bis 20 Tagen vor Beginn: 50 % bis 4 Wochen vor Beginn: 0 % Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegenden Kosten zu berechnen.

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§ 6 RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER - AUFHEBUNG DES VERTRAGS

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Der Veranstalter kann bei Nicht Erreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl).
b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung (Kochkurs/Events) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt des Veranstalters später als ein Tag vor Beginn ist nicht zulässig. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1-2 durch den Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt. Wird das Event nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

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Die Kochbar Berlin kann vom Vertrag aufgrund der gesetzlichen Vorgaben z.B. Coronabestimmungen zurücktreten. Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr oder eines Gutscheines ist nicht möglich. Ein Ersatztermin wird von der Kochbar Berlin mitgeteilt.

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§ 7 AUSFALL

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Sofern bei einer Veranstaltung bzw. Kochkurs eine bestimmte technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder Person am Veranstaltungstag nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Events, auch kurzfristig, abzusagen bzw. wenn möglich durch einen gleichwertigen Ersatz zu ersetzen. Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis unbar an die Teilnehmer zurückgezahlt.

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§ 8 Ausschluss von Veranstaltungen

 

Der Veranstalter behält es sich vor, Kunden vom Kochkurs auszuschließen, deren Gesundheitszustand eine Einhaltung der Hygienevorschriften gefährdet erscheinen lässt. Hierzu zählen insbesondere Kunden mit offenen Wunden an Händen oder Armen, sowie  Kunden mit Fieber und/oder Husten und/oder Schnupfen oder möglicherweise ansteckenden Krankheiten.

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§ 9 HAFTUNG

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Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kursteilnehmer verzichtet gegenüber der Kochbar Berlin und deren Mitarbeitern bzw. Beauftragten, auf sämtliche Ersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Kochkurs und dem Zugang zu den entsprechenden Räumen und Anlagen entstehen können, es sei denn das Schaden stiftende Ereignis wurde von der Kochbar Berlin oder einem der Mitarbeiter oder Beauftragten grob fahrlässig verschuldet. Schäden, die der Teilnehmer in der Kochschule verursacht, müssen von diesem ersetzt werden. Bucht ein Teilnehmer für andere Teilnehmer (z.B. Komplettbuchung einer Firma, Geburtstagsfeier o. ä.), so haftet er für seine Gäste. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger Garantiehaftung finden den Hinweis – Herzschrittmacher: Bei aktivierter Induktions-Kochstelle wird in nächster Umgebung ein elektromagnetisches Feld aufgebaut. Unter Umständen kann es zu Beeinträchtigungen des Herzschrittmachers kommen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den Hersteller des Schrittmachers oder an Ihren Arzt. Wir haften nicht für Schäden wie Verletzungen, Diebstahl, Unfälle (eigene oder durch Dritte verschuldet) oder allergische Reaktionen, die aus der Teilnahme an einer Veranstaltung erwachsen können.

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§ 10 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

 

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Sitz des Gerichtsstandes ist Berlin.

 

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Bild- oder Tonaufnahmen während des Kochkurses/Events dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters sowie der anderen Teilnehmer des jeweiligen Kochkurses/Events gemacht werden.

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Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem BDSG geschützt. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Der Besteller von Veranstaltungen / Teamevents hat der Kochbar Berlin die endgültige Personenzahl bis spätestens 6 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Der Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränke.

 

Kochbar Berlin
Inhaber Alois Theis
Joachim-Karnatz-Allee 45
10557 Berlin

Juli 2021

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